Viktoria-Lohnsteuerhilfe e.V. - Lohnsteuerhilfeverein-
Viktoria-Lohnsteuerhilfe e.V. - Lohnsteuerhilfeverein-

Wir über uns

               

 

 

Gegründet:  1986 
Anerkannt:

von der Oberfinanzdirektion Münster

Sitz: Bochum
Vereinsregister:

Amtsgericht Bochum  -  VR 2202

Versichert:

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
bei der Ergo-Versicherung

 

 

 

Leistungen

 

Was kann man im Rahmen einer Mitgliedschaft erwarten ?

 

Im Rahmen der unten aufgeführten gesetzlichen Vorschriften              
  •  erstellen wir für unsere Mitglieder die Einkommensteuererklärung
  •  prüfen wir den Steuerbescheid
  •  vertreten wir unsere Mitglieder im Einspruchs-/Finanzgerichtsverfahren  
  •  beantragen wir eine Lohnsteuerermäßigung
  •  beantragen wir die Eigenheimzulage 
  •  vertreten wir die Mitglieder in Kindergeldangelegenheiten

                           

Die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen als "Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern" (§ 13 StBerG) wurde erweitert und ist damit praxisgerechter geworden.

Es gilt uneingeschränkte Beratungsbefugnis für:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG
  • Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gem. § 22 Nr. 1 EStG
  • Einkünfte aus Unterhaltszahlungen gem. § 22 Nr. 1 a EStG
  • Eigenheimzulage
  • Familienlastenausgleich (z. B. Kindergeldangelegenheiten)
  • Investitionszulagen i.S.d. §§ 3,4 InvZulG

Es gilt eingeschränkte Beratungsbefugnis:

Falls die Einnahmen 18.000,-- Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 36.000,-- Euro nicht überschreiten, dürfen die Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder bei den folgenden Einkunftsarten steuerlich beraten:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG
  • Sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG (soweit nicht § 22 Nr. 1 u. Nr. 1a EStG - s.o.)
  • Private Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG
  • Einkünfte i.S.d. § 24 EStG

 

 

 

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